Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
Vom 30. Oktober 2020
(Nds. GVBl. S. 368)
Lesefassung (komplette Verordnung inkl. Änderungen vom 28. März 2021)
Die aktuellen graphischen Darstellungen der neuen Rechtslage sind auch auf der Homepage der Nds. Landesregierung unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html abrufbar.