Zuschuss für Heizöl und Pellets: Antragstellung ab dem 4. Mai 2023 möglich
Update vom 04.05.23
Die Antragstellung ist in Niedersachsen ab 4. Mai 2023 möglich!
Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden,
ob eine Antragstellung in Frage kommt:
» https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Dieser Rechner dient nur zur Information,
die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Die App zur Antragstellung finden Sie hier: https://driveport.de/brennstoffhilfe/
Achtung: Bitte halten Sie folgende Nachweise im PDF-Format bereit. Haben Sie diese nur in Papierform, können Sie diese entweder selbst einscannen und als PDF hochladen,
oder Sie füllen diesen Antrag auf einem Gerät mit integrierter Kamera aus (z.B. Handy oder Tablet), um die Nachweise abfotografieren zu können.
- Den aktuellen Feuerstättenbescheid
- Jede Rechnung
- Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
- Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
- Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
- Firmen und Organisationen müssen vorher eine Firmenakte anlegt haben.
- Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug).
Der Antrag gilt für ein Gebäude. Sofern Sie die Härtefallhilfe für mehrere Gebäude beantragen möchten, füllen Sie diesen Antrag bitte je Gebäude aus.