Rotmilanstudie
Der Rotmilan steht unter dem besonderen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Er ist auf Grund seiner Habitatnutzung und seines Flugverhaltens besonders gefährdet durch Kollisionen mit Windenergieanlagen. Der Landkreis Göttingen hat 2012 eine flächendeckende Bestandsaufnahme brütender Milane durchgeführt und einen Radius von 1.250 Metern um die Brutplätze als Tabuzone für Windkraftstandorte festgelegt.
Die neuere Rechtsprechung will nun nicht nur die Entfernung als statische Größe akzeptieren sondern fordert den Nachweis, dass die Flächen auch tatsächlich zur Nahrungssuche aufgesucht werden. Die Gemeinde Friedland hat dazu im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung eine eigene Studie in Auftrag gegeben.