Windkraft
Ausweisung neuer Standorte zur Nutzung der Windenergie
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt.
Das Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Niedersachsen (NWindBGUG) bestimmt die Träger der Regionalplanung als zuständige Stellen für die Ausweisung von Windenergiegebieten.
Für das Gebiet der Gemeinde Friedland ist der Landkreis Göttingen als Träger der Regionalplanung zuständig.
Für jeden dieser Planungsträger werden verbindliche Teilflächenziele sowie die Zeitpunkte, bis zu denen die Flächenausweisungen vorzunehmen sind, bestimmt.
Die für die Träger der Regionalplanung im Gesetzentwurf definierten Zielmarken (Teilflächenziele) wurden nicht pauschal, sondern orientiert an den realistischen Potenzialen der Planungsregionen bestimmt.
Zu diesem Zweck wurde von dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse beauftragt, in der die Flächenpotenziale wissenschaftlich nach einer Vielzahl an objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet wurden.
Aus den errechneten Flächenpotenzialen wurden Teilflächenziele für die Regionalplanungsräume abgeleitet.
Der Teilplan Windenergie wird aus der RROP-Neuaufstellung 2020 abgekoppelt.
Weitere Informationen finden sich im Landkreisportal unter www.landkreisgoettingen.de/TP-Wind. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Alle Informationen zu dem Teilplan sowie zu den Möglichkeiten der Beteiligung und der Abgabe von Stellungnahmen finden Sie unter: