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Lärmaktionsplan

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß den §§ 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Die nach der 4. Stufe der Strategischen Lärmkartierung betroffenen Städte und Gemeinden wurden durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) aufgefordert, bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten.

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Friedland gem. 47 d des BImSchG hat in der Zeit vom 26.04.2024 bis 27.05.2024 öffentlich ausgelegen. Zusätzlich erfolgte eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Friedland. Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans konnten in der Auslegungszeit eingereicht bzw. vorgebracht werden.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan ein.

Der Rat der Gemeinde Friedland hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Friedland beschlossen.

Anlage: Lärmaktionsplan

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