Gleichstellungsbe­auftragte

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Rechtsgrundlagen sind Art.3 Abs. 2 des Grundgesetzes, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sowie §§ 8 und 9 des Niedersächsi­schen Kommunalverfassungsgesetzes (NkommVG). Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Friedland berät und unterstützt Frauen bei persönlichen und familiären Problemen. Sie bietet Informationen und Veranstaltungen zu aktuellen Themen an. Sie knüpft Netzwerke und berichtet der Kommunalpolitik. Die Gleichstellungsbeauftragte wird bei Personalentscheidungen der Gemeinde­verwaltung beteiligt und arbeitet mit an den Aktionswochen des Landes Niedersachsen.

Die Arbeitsbereiche:

  • Vereinbarkeit Familie und Beruf
  • Kinderbetreuungsangebote in der Gemeinde
  • Berufs- und Lebensplanung von jungen Frauen
  • Frauen in Führungspositionen
  • Mentoring – Programme
  • Beratung in Konfliktfällen
  • Hilfestellung bei häuslicher Gewalt

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter. Das Hilfetelefon erreichen Sie unter der Telefonnummer 08000 116016. Weitere Informationen bekommen Sie auch unter www.hilfetelefon.de

Internationaler Frauentag

Der 8. März ist der Internationale Frauentag. Rund um diesen Termin bietet das Göttinger Frauenforum jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen an.

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