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Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Friedland

Aufgaben der Feuerwehr der Gemeinde Friedland

Die Feuerwehr der Gemeinde Friedland nimmt gem. § 2 (1) des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) die Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung wahr.

1. Brandbekämpfung

Unter dem Begriff der Brandbekämpfung sind alle Maßnahmen zu verstehen, die der Bekämpfung von Schadenfeuern dienen (klassische Feuerwehraufgabe). Beispielhaft genannt sei der Wohnungs- bzw. Gebäudebrand, aber auch Eindämmen und Löschen von Wald- und Vegetationsbränden, Bekämpfung von Bränden in landwirtschaftlichen Liegenschaften bzw. Gewerbebetrieben bis hin zur Industriebrandbekämpfung und dem Löschen von Fahrzeugen u.v.m..

2. Hilfeleistung

Ebenso ist die Feuerwehr zuständig für die Durchführung von Hilfeleistungen bei Unglücksfällen, so z.B. bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von PKW, Lastkraftwagen sowie Eisenbahnen, Unfällen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern, Gebäudeeinstürze, Erdrutsche, Befreiung eingeschlossener Menschen und Tiere aus Zwangslagen, Überschwemmungen, umgestürzten Bäumen sowie Rettung aus Wassergefahren.

3. Sonstiges

Auch nimmt die Feuerwehr das Abstreuen von Ölspuren nach Unfallereignissen, das Öffnen von Türen bei Verdacht von hilflosen Personen und die Tierrettung wahr.

Innerhalb des Gemeindegebietes hat die Feuerwehr bei Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und im Falle eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein könnten, eine Brandsicherheitswache zu stellen (vgl. § 26 NBrandSchG). Des Weiteren sind Löschwasserentnahmestellen (z.B. Hydranten, Brunnen, Teiche, Zisternen) ebenso wie Flächen für die Feuerwehr regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen.

Gem. § 19 NBrandSchG wirkt die Feuerwehr der Gemeinde Friedland in der Kreisfeuerwehrbereitschaft des Landkreises Göttingen mit.

Technische Überprüfungen, Wartung sowie Pflege der Fahrzeuge, Ausstattung (z.B. Atemschutzwerkstatt), Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte und Beratung bei der Ausstattung mit Heimrauchmeldern werden ebenso erledigt wie Aufgaben für die dörfliche Gemeinschaft. So unterstützt die Feuerwehr Vereine, Verbände und Institutionen bei Sport- und sonstigen Veranstaltungen (z.B. Osterfeuer), begleitet beispielhaft Umzüge und bringt sich aktiv ins kulturelle Leben der Gemeinde Friedland ein.

Mit der Gebietsreform in den 1970iger Jahren wurden die 14 Feuerwehren von bis dahin selbstständigen Gemeinden zu 14 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Friedland zusammengefasst. Die Ortsfeuerwehren Friedland und Groß Schneen wurden Stützpunktfeuerwehren, die Ortsfeuerwehren Ballenhausen, Deiderode, Elkershausen, Klein Schneen, Lichtenhagen, Ludolfshausen, Mollenfelde, Niedergandern, Niedernjesa, Reckershausen, Reiffenhausen und Stockhausen wurden Feuerwehren mit Grundausstattung.

2016 wurde auf der Grundlage eines Feuerwehrbedarfplanes eine weitere Reform eingeleitet, um durch Fusionen die Leistungstärke nachhaltig zu gewährleisten. Entsprechend sind die Ortsfeuerwehren Friedland und Groß Schneen weiterhin Stützpunktfeuerwehren, die von sieben Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung ergänzt werden: Ballenhausen, Mollenfelde/Deiderode, Klein Schneen, Lichtenhagen/Ludolfshausen, Reckershausen/Niedergandern, Niedernjesa/Stockhausen und Reiffenhausen. Die Feuerwehr Elkershausen wurde der Feuerwehr Friedland angegliedert.

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