Wahlbekanntmachung: Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
Wahlbekanntmachung
Kommunalwahlen am 12. September 2021
in der Gemeinde Friedland
– Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften –
Unter Hinweis auf die Wahlbekanntmachung vom 31.03.2021, bekanntgemacht vom 13.04. – 06.05.2021, mache ich folgendes bekannt:
Gemäß § 52 d Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. NR. 23/2021, S. 368) werden für die unten genannten Wahlen folgende Sonderregelungen getroffen. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften wird reduziert.
Danach muss ein Wahlvorschlag, für den eine Beibringungspflicht von Unterstützungsunterschriften besteht,
- für die Wahl des Rates von 8 (acht) Wahlberechtigten des Wahlbereiches (§ 21 Abs. 9 NKWG i. V. m. § 52 d NKWG)
- für die Wahl zu einem Ortsrat von 4 (vier) Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches (§ 21 Abs. 9 NKWG i. V. m. § 45 q Abs. 2 Satz 2 und § 52 d NKWG)
- für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von 48 (achtundvierzig) Wahlberechtigten in der Gemeinde Friedland (§ 45 d Abs. 3 NKWG i. V. m. § 52 d NKWG)
unter Beachtung der Vorschriften des § 32 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Friedland, den 29.06.2021
gez. Schustek
(Schustek, Gemeindewahlleiter)
Aushang erster Tag: 06.07.2021
Aushang letzter Tag: 15.07.2021