Wahlbekanntmachung: Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften

Wahlbekanntmachung
Kommunalwahlen am 12. September 2021
in der Gemeinde Friedland

Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften –

 
Unter Hinweis auf die Wahlbekanntmachung vom 31.03.2021, bekanntgemacht vom 13.04. – 06.05.2021, mache ich folgendes bekannt:

Gemäß § 52 d Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vom 10. Juni 2021 (Nds. GVBl. NR. 23/2021, S. 368) werden für die unten genannten Wahlen folgende Sonderregelungen getroffen. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften wird reduziert.

Danach muss ein Wahlvorschlag, für den eine Beibringungspflicht von Unterstützungsunterschriften besteht,

- für die Wahl des Rates von 8 (acht) Wahlberechtigten des Wahlbereiches (§ 21 Abs. 9 NKWG i. V. m. § 52 d NKWG)

- für die Wahl zu einem Ortsrat von 4 (vier) Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches (§ 21 Abs. 9 NKWG i. V. m. § 45 q Abs. 2 Satz 2 und § 52 d NKWG)

- für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von 48 (achtundvierzig) Wahlberechtigten in der Gemeinde Friedland (§ 45 d Abs. 3 NKWG i. V. m. § 52 d NKWG)

unter Beachtung der Vorschriften des § 32 NKWO persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.


Friedland, den 29.06.2021                                                     

gez. Schustek
(Schustek, Gemeindewahlleiter)  

Aushang erster Tag:  06.07.2021

Aushang letzter Tag: 15.07.2021

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