SuedLink: Ankündigung von bauvorbereitenden Maßnahmen und vorbereitenden archäologischen Arbeiten in der Gemeinde Friedland
SuedLink: Ankündigung von bauvorbereitenden Maßnahmen und vorbereitenden archäologischen Arbeiten in der Gemeinde Friedland
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell läuft für den Abschnitt C1 von SuedLink in Niedersachsen (Edemissen/Strodthagen bis Landesgrenze Niedersachsen/Hessen) das Planfeststellungsverfahren. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zu Flora und Fauna notwendig. Es finden daher in den kommenden Monaten auch vorbereitende archäologische Arbeiten statt. Die vorbereitenden archäologischen Maßnahmen sollen dazu dienen, mögliche Bodendenkmäler vor Baubeginn ausfindig zu machen.
Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege in Anspruch genommen werden.
Trassenbegehung
Bei den Trassenbegehungen ermitteln wir Umweltdaten, Informationen über Kreuzungspunkte sowie die örtlichen Gegebenheiten mit Blick auf geografische und geologische Gesichtspunkte. Die Trassenbefahrungen werden durch Kleingruppen von zwei Personen mit normalen Pkws durchgeführt. Diese benutzen öffentliche Wege und befahren Privatwege nur dort, wo es unbedingt notwendig ist. Bei der Trassenbegehung werden keine besonderen Geräte eingesetzt, sondern lediglich fotografische Aufnahmen und Notizen angefertigt.
Vorbereitende archäologische Arbeiten
Bei den vorbereitenden archäologischen Arbeiten werden auf der ausgewiesenen Fläche Suchgräben angelegt, um Bodendenkmäler ausfindig zu machen.
Dabei wird im gekennzeichneten Bereich der Mutterboden abgetragen. Je nach Bodenaufbau ist es in der Regel nötig, bis zu 60-80 cm tief zu graben, um an Fundschichten zu gelangen. Der Mutterboden und die unteren Bodenschichten werden neben den Gräben separat gelagert. Die geöffnete Fläche wird auf archäologische Hinterlassenschaften untersucht und diese ggf. ausgegraben. Anschließend wird die Fläche wieder den Bodenschichten folgend verfüllt und verdichtet. Die Arbeiten werden durch einen Kettenbagger ausgeführt. In der Regel dauern die Arbeiten ein bis zwei Wochen, in Einzelfällen länger. In unmittelbarer Nähe zur Fläche wird ein Areal für die Baustelleneinrichtung genutzt.
Eventuelle Schäden
Sollte es trotz aller Vorsicht bei der Ausführung der genannten bauvorbereitenden Maßnahmen zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH oder die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Sie finden im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 31.03.2025 statt.
Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Friedland (Gemeinde Friedland, Fachbereich Bauwesen, Bönneker Str. 2, 37133 Friedland) zur öffentlichen Einsicht aus. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 05504 802-31 möglich ist.
Mitarbeitende der TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten in Verbindung. Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeitende von TransnetBW GmbH zur Verfügung:
TransnetBW GmbH
Tel.: 0800 380 470-1
E-Mail: suedlink@transnetbw.de
www.suedlink.com
TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.