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Öffentliche Festveranstaltungen und Jugendschutzbestimmungen

Demnächst werden - insbesondere im Spätsommer - wieder verschiedene größere öffentliche Feste, z. B. die traditionellen Kirmesveranstaltungen, in einigen Dörfern stattfinden und das kulturelle und soziale Leben hier bereichern.

Im Umfeld von öffentlichen Festen waren in der Vergangenheit u. a. Alkoholmissbrauch durch Minderjährige, aber auch Vermüllungen an bestimmten Aufenthaltsbereichen (Flaschen, Getränkedosen u. a.) feststellbar. Diesen Entwicklungen sollte entgegengewirkt werden.

Für das Verhalten in der Öffentlichkeit z. B. bei Besuch von öffentlichen Veranstaltungen gibt das Jugendschutzgesetz den Eltern Entscheidungsspielraum, aber auch Verantwortung.

Es ist vorrangige Aufgabe der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen präventiv und erzieherisch einzuwirken. Ziel sollte es sein, die jungen Menschen zu Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zu verantwortungsvollem Handeln zu führen, so dass diese auch Gefahren erkennen und befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Zudem wird an die Eltern (bzw. Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten) appelliert, die Kinder und Jugendlichen während gemeinsam besuchter Veranstaltungen nicht völlig sich selbst zu überlassen, sondern in Abständen auch nach ihnen zu schauen und bei Auffälligkeiten ggf. auch einzuschreiten.

Bitte informieren Sie sich weitergehend zu den Jugendschutzbestimmungen über die Online-Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ des Bundesfamilienministeriums, www.bmfsfj.de, ggf. über folgenden Link:

https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c38b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf

Eine tabellarische Kurzübersicht finden Sie am Ende der Broschüre.

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