Springe zum Inhalt

Kiesteich Reinshof: ACHTUNG Lebensgefahr, Baden verboten!

Der Kiesteich Reinshof ist kein ausgewiesenes und zugelassenes Badegewässer. Das Baden in dem Gewässer ist verboten. Es besteht Leib-/ Lebensgefahr beim Baden in einem betrieblich genutzten Gewässer durch schwimmende Arbeitsmaschinen, Untersee-Kabel, Untiefen, abrutschende Arbeitsflächen/-ränder und andere Gefahren, die mit der Gewässertemperatur etc. zu tun haben.

Der Kiesteich Reinshof liegt in der Zone III A des mit Verordnung vom 09.06.1990 zum Schutz der Wassergewinnungsanlage Stegemühle der Stadtwerke Göttingen festgesetzten Wasserschutzgebietes. Ziel einer derartigen Verordnung ist es im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung diese vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.

Die Zufahrtswege sind für das Befahren mit Kraftfahrzeugen durch entsprechende Beschilderungen ausdrücklich gesperrt. Dennoch ist in den letzten Jahren leider immer wieder festzustellen, dass trotz Verbot diese Wege im Wasserschutzgebiet ständig von Kraftfahrzeugen befahren und zugeparkt werden, und damit eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge blockiert oder behindert wird. Ebenso ist das Gelände um den Kiesteich herum teilweise von wilden Müllablagerungen gekennzeichnet.

Allein aus der Vorbildfunktion und der Verantwortung für ihre Kinder sollten sich alle Eltern bewusst sein, welchen Gefahren sie ihre Kinder aussetzen. Nur weil es immer so war, ist es noch lange nicht in Ordnung, dieses Gewässer seinen Kindern als Badegewässer vorzustellen und dies als Gewohnheitsrecht in Anspruch zu nehmen.

Es werden daher verstärkt Kontrollen durchgeführt, um das widerrechtliche Befahren der Zufahrtswege im Wasserschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen zu ahnden. Es kann nicht hingenommen werden, dass im Wasserschutzgebiet trotz Verbot Autoverkehr stattfindet und es zu einer Anhäufung von Grillgutresten, Leergut und ungenehmigten Campingplätzen kommt. Ab dem kommenden Wochenende werden daher entsprechende regelmäßige Kontrollen vorgenommen, bei denen im Vorfeld auf mögliche Platzverweisungen und Identitätsfeststellungen bei der widerrechtlichen (verbotenen) Nutzung als Bademöglichkeit hingewiesen wird.

Als zulässiges und ausgewiesenes Badegewässer steht der Wendebachstausee zwischen Niedernjesa und Reinhausen zur Verfügung.

Zurück (2025)