Information zur Briefwahl
Der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeindeverwaltung kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel hier vorliegen. Diese werden voraussichtlich erst ca. 2 - 2 1/2 Wochen vor dem Wahltermin hier eingehen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann bereits jetzt grundsätzlich mündlich, schriftlich oder elektronisch in dokumentierbarer Form (jedoch nicht telefonisch oder per SMS) erfolgen. Weitere Informationen hierzu sowie auch Informationen zur Online-Beantragung sind auf der Wahlbenachrichtigung dargestellt.
Die Rücksendung (oder persönliche Überbringung) der roten Wahlbriefe muss so rechtzeitig erfolgen, dass sie bis zum 23.02.25, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse eingehen (Landkreis Göttingen - Kreiswahlleitung des Wahlkreises Göttingen I (Nr. 53).
Langen Postlaufzeiten kann ggf. durch einen Verzicht auf Briefwahl und die Stimmabgabe am Wahltag im Wahlraum begegnet werden. Im Falle der Stimmabgabe in Form der Briefwahl kommt ggf. auch die persönliche Beantragung bei der Gemeindeverwaltung - verbunden mit der Nutzung der Briefwahl im Wahlamt „Briefwahl an Ort und Stelle“ - in Betracht.