TÜV Nord -Terminplan für die Überprüfung landwirtschaftlicher Fahrzeuge gem. § 29 StVZO
Die TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG überprüft Anfang 2025 wieder landwirtschaftliche Zugmaschinen auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand.
Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen, eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen können natürlich auch außerhalb dieser Sondertermine an allen TÜV-Stationen überprüft werden.