SuedLink: Information über Baugrunduntersuchungen in Südniedersachsen
Im Zeitraum zwischen dem 21.06.2021 und 10.11.2021 finden im Planfeststellungsabschnitt C1 Baugrunduntersuchungenstatt. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorarbeiten ergibt sich aus § 44
Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG.
Mithilfe der Untersuchungen vertieft der Vorhabenträger Transnet BW seine Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermittelt u.a. wichtige Bodenkennwerte oder
die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Diese bilden weiterhin wichtige Grundlagen, um die Planung der Bauphase vorzubereiten.
Aus diesem Grund finden innerhalb des 100-Meter-breiten vorgeschlagenen möglichen Leitungsverlaufs in den kommenden Monaten Baugrunduntersuchungen in der Gemeinde Friedland statt. In der Regel wird SuedLink in offener Bauweise geplant. Eine Unterbohrung wird dann in Betracht gezogen werden, wenn die Kabel eine andere Infrastruktur (z.B. Bahntrassen) kreuzen oder naturschutzfachlich sensible Bereiche wie Natura 2000-Gebiete queren. Entlang der Strecke von SuedLink von ca. 700 km gibt es insgesamt ca. 3.000 solcher Kreuzungen, die meist in geschlossener Bauweise gequert werden. Für die Unterbohrungen sind verschiedene Verfahren denkbar. Üblicherweise wird das sogenannte Horizontal Directional Drilling (HDD) – ein gängiges Bohrverfahren – zum
Einsatz kommen.
Für die Zuwegung zu den einzelnen Baugrund-Aufschlüssen werden außerhalb von befestigten Wegen Lastverteilerplatten und ggf. Schotteranschüttungen mit Geotextilunterlage ausgelegt bzw. eingebaut werden, welche nach Fertigstellung des jeweiligen Aufschlusses wieder rückgebaut werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen für Eigentümer und Nutzungsberechtigte kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die TransnetBW GmbH als Vorhabenträger.