Wer knallt haftet! – Sicherheit beim Silvesterfeuerwerk!
An- und Versammlungsverbot sowie Verbot des Verkaufs von Böllern und Feuerwerk
Nach § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Altenheimen, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von sognannten „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden und nach dem Knallen muss auch aufgeräumt werden.
Für die Straßenreinigung ist vorrangig der Verursacher zuständig.
Damit die Begrüßung des neuen Jahrs nicht im Krankenhaus endet sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ und eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache haben. Ausdrücklich wird davor gewarnt, Billigprodukte aus illegalen Importen zu nutzen. Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Kennzeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt und die Gesundheit. Die Feinstaub-Konzentration steigt in der Sylvesternacht vielerorts deutlich an.
Laut Bund-Länder-Beschluss vom 02.12.2021 ist auch in diesem Jahr der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester bundesweit verboten. Zusätzlich gilt allerorts ein An- und Versammlungsverbot. Hierdurch sollen zusätzliche Belastungen der Kliniken durch Verletzte vermieden werden.
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