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Grünabfall auf gemeindlichen Friedhöfen

In der letzten Zeit wurde verstärkt festgestellt, dass nichtorganische Abfälle mit in den Grünabfall auf den gemeindlichen Friedhöfen entsorgt werden. Dieses führt zu erheblichen Mehrkosten bei der Entsorgung. Diese Kosten werden letztendlich überwiegend den betroffenen Bürgern als Nutzungsberechtigten der Grabstätten über die Friedhofsgebühren wieder auferlegt.

Es wird darum gebeten, dass Plastikabfälle (z. B. Blumentöpfe) sowie die nichtpflanzlichen Bestandteile von Grabgestecken oder Trauerkränzen (Draht, Unterlagen mit Plastikbestandteilen) getrennt in den dafür bereitgestellten Tonnen oder gesondert ausgewiesenen Bereichen entsorgt werden. Darüber hinaus ist es verboten, weiteren privaten Abfall oder Grünschnitt über die Friedhofsabfallgruben zu entsorgen.

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